|
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Ruckeln des Getriebes bei automatischem Herunterschalten von der zweiten zur ersten Schaltstufe einen Mangel darstellt, auch wenn es dem Stand der Serie entsprechen mag. Die Vielzahl der geltend gemachten Beanstandungen und häufigen Werkstatttermine können zudem einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen, auch wenn einzelne Mängel als unerheblich angesehen wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |