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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass nach einem Verkehrsunfall ein Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens in Form einer monatlichen Rente sowie auf weiteres Schmerzensgeld besteht. Zudem wurde festgestellt, dass der Schädiger verpflichtet ist, dem Geschädigten die Mehrkosten für die Anschaffung eines Automatikfahrzeuges zu erstatten, soweit diese unfallbedingt notwendig sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |