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Kann ein technischer Sachverständiger die Verfälschung eines Atemalkoholmessergebnisses durch einen Hustenlöser unter ganz besonderen Umständen und bei einer außergewöhnlichen Erkrankung im Mundraum nicht ausschließen, so kann die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens erforderlich sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |