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In Anwendung des BGH-Urteils vom 23.01.2007, VI ZR 67/07 kann die regionale Höhe der Begutachtungskosten, wenn im Einzelfall nicht konkrete Einwendungen vorgebracht und ggf. durch durch gerichtliche Gutachten nachgewiesen werden, jedenfalls bei geringen Reststreitigkeiten anhand der jahresbezogenen BVSK Tabelle geschätzt werden. (Leitsätze des Gerichts) |