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Ein Abschlepp- oder Bergefahrzeug, dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 t beträgt und das aufgrund seiner objektiven Merkmale regelmäßig und auf Dauer am Wettbewerb im Güterverkehr teilnimmt, ist als ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt anzusehen. Der Transport verunfallter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge stellt Gütertransport dar. Eine Mautbefreiung als Notdienstfahrzeug setzt voraus, dass das Fahrzeug nach seiner erkennbaren Zweckbestimmung der im öffentlichen Interesse liegenden Bekämpfung einer Notlage dient und im konkreten Verwendungsfall tatsächlich ein Einsatz zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |