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Ein Fahrer eines haftpflichtversicherten Fahrzeugs hat einen Anspruch auf Freistellung von Anwaltskosten, wenn er sich nach einem Verkehrsunfall gegen einen Manipulationsvorwurf des Haftpflichtversicherers mit einem eigenen Anwalt verteidigen muss. Eine Mitvertretung durch die Anwälte des Versicherers ist unzumutbar, wenn die Verteidigungsstrategie des Versicherers dem Fahrer eine Unfallmanipulation vorwirft und ihn der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |