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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber, dem die Fahrerlaubnis nach einer MPU aufgrund glaubhaft gemachter Alkoholabstinenz wiedererteilt wurde, durch einen erneuten Vorfall mit hoher Blutalkoholkonzentration die Nichteinhaltung der Abstinenz offenbart. In diesem Fall ist die Anordnung einer neuen MPU zur Überprüfung der Fahreignung rechtmäßig, und bei Nichtbefolgung dieser Anordnung ist die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 8 FeV ebenfalls rechtmäßig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |