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Ein Gebrauchtfahrzeug ist als 'fahrbereit' im Sinne einer vereinbarten Beschaffenheit anzusehen und weist keinen Sachmangel auf, wenn der Käufer mit dem Fahrzeug nach Übergabe noch eine erhebliche Strecke zurückgelegt hat. Dies gilt auch dann, wenn ein Achswellenlager ein Axialspiel aufweist, das bei nicht umgehender Behebung zum Ausreißen der Antriebswelle und damit zur Unlenkbarkeit des Fahrzeugs führen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |