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Das Landgericht Münster hat über die Höhe der Ansprüche auf Zahlung der für ein behindertengerechtes Wohnen erforderlichen und angemessenen Mehrkosten als Folge eines Verkehrsunfalls entschieden. Dabei wurden sowohl flächenbedingter als auch ausstattungsbedingter behindertengerechter Mehrbedarf berücksichtigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |