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Maßgebend für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass der Antragsteller in der Vergangenheit mindestens einmal ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt hat und dadurch bewiesen hat, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Regelmäßig löst bereits die einmalige Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss die Rechtsfolge der Fahrerlaubnisentziehung aus. Die vom Antragsteller ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit erscheint zu groß, als dass sie bis zur Entscheidung der Hauptsache hingenommen werden könnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |