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Eine einstweilige Anordnung zur Erteilung einer (auch beschränkten) Fahrerlaubnis, die die Hauptsache vorwegnimmt, ist nur bei ganz überwiegenden Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens zulässig. Erhebliche Zweifel an der Kraftfahreignung wegen chronischen Alkoholabusus schließen solche überwiegenden Erfolgsaussichten aus, da die Bedenken für private und berufliche Fahrten gleichermaßen gelten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |