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Für die Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage und die Einstufung der Schwere eines Verkehrsverstoßes kann auf das Punktesystem der Anlage 13 zur FeV zurückgegriffen werden, wobei eine Anordnung schon bei erstmaliger Begehung eines mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes gerechtfertigt sein kann. Das Führen eines Fahrtenbuchs geht über eine mit geringem Zeitaufwand verbundene Belästigung nicht hinaus. Der Halter, der einen Anhörungsbogen zum Tatvorwurf erhalten hat, muss an der Aufklärung mitwirken, indem er Angaben zum Fahrzeugführer macht, andernfalls hat er die Konsequenzen einer Fahrtenbuchauflage zu tragen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |