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Führt eine Person ein Kraftfahrzeug unter Cannabis- und Amphetamineinfluss, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Nachweis, dass zwischen Cannabis-Konsum und Fahren nicht getrennt werden kann, rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis, unabhängig davon, ob der Konsum gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Auch der einmalige Konsum von Amphetamin rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |