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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn die Anordnung eines ärztlichen Kraftfahreignungsgutachtens aufgrund auffälligen Fahrverhaltens gerechtfertigt war und der Betroffene sich weigert, dieses Gutachten beizubringen, da die Weigerung zur Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt und das Interesse am Schutz anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |