|
Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von über 1 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann. In diesem Fall ist es unerheblich, ob der Konsum gelegentlich oder regelmäßig erfolgte (Ziffer 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV). Von der Höhe der THC-COOH-Werte kann auf das Konsumverhalten geschlossen werden, wobei ein Wert von über 75 ng/g bzw. ml den Verdacht regelmäßigen Konsums begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |