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Ein Motorrad ist nicht mangelhaft, wenn sich eine behauptete Instabilität bei höheren Geschwindigkeiten nach Beweisaufnahme nicht bestätigt. Die Darlegungs- und Beweislast für einen Sachmangel trägt der Käufer. Für die Beurteilung der gewöhnlichen Verwendung ist auf den Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers und den Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeuge abzustellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |