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Das Verschweigen des tatsächlichen Alters eines Gebrauchtfahrzeugs beim Autokauf, insbesondere wenn es als 'relativ jung' dargestellt wird, stellt einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Das Alter eines Fahrzeugs ist ein verkehrswesentlicher und offenbarungspflichtiger Umstand, der ungefragt mitgeteilt werden muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |