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Die Aberkennung des Rechts, von einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, ist rechtmäßig, wenn der Inhaber sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies gilt insbesondere bei wiederholter Trunkenheit im Verkehr, die zur Entziehung einer zuvor erteilten deutschen Fahrerlaubnis geführt hatte. Die Verwehrung der Anerkennung ausländischer EU-Führerscheine in Fällen von Rechtsmissbrauch steht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht entgegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |