|
Führt eine Person ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss und übersteigt der festgestellte THC-Wert den Grenzwert von 1 ng/ml deutlich, so ist damit bewiesen, dass sie zwischen Cannabiskonsum und Fahren nicht trennen kann. In diesem Fall kommt es für die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht darauf an, ob der Konsum regelmäßig oder gelegentlich erfolgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |