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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei den Grenzwert von 1 ng/g bzw. ml THC im Blut überschreitet, hat bewiesen, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Das Erreichen dieses Grenzwertes ist für die Annahme relevanten Cannabiseinflusses erforderlich und ausreichend. In diesem Fall ist die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben, was die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt, ohne dass es auf regelmäßigen oder gelegentlichen Konsum ankommt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |