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Die Weigerung, ein zu Recht angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen, rechtfertigt den Schluss auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine MPU kann bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen, angeordnet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |