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Ein übermäßiger Verschleiß eines Automatikgetriebes, der zu dessen Ausfall nach einer deutlich kürzeren Laufleistung als der üblichen Lebensdauer führt, stellt einen Sachmangel dar, der die Gewährleistungshaftung des Verkäufers beim Gebrauchtwagenkauf begründet. Dies gilt auch, wenn der Grundmangel in einem übermäßigen Verschleiß liegt und dieser nach den Feststellungen eines Sachverständigen bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |