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Bei begründetem Verdacht auf Kokainkonsum ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV zwingend ein ärztliches Gutachten anzuordnen, um Zweifel an der Kraftfahreignung aufzuklären. Ein Bezug zum Straßenverkehr ist hierfür nicht Voraussetzung, da feststehender Kokainkonsum auch ohne Zusammenhang mit der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr die Nichteignung zur Folge hat. Die Nichtbeibringung des zu Recht geforderten Gutachtens führt zum Schluss auf die Nichteignung und zur zwingenden Fahrerlaubnisentziehung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |