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Die Geschwindigkeitsmessung durch Tachometervergleich aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug ist grundsätzlich als hinreichend zuverlässig anerkannt. Bei Nacht bedarf es zwar grundsätzlich näherer Angaben zu Beleuchtungsverhältnissen und Orientierungspunkten, jedoch ist bei einem Abstand von ca. 100 m und Orientierung an Leitpfosten sowie Rücklichtern eine zuverlässige Schätzung eines gleichbleibenden Abstands durch geübte Polizeibeamte auch auf unbeleuchteter Straße möglich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |