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Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist gesetzlich nicht geregelt, wird aber im Straßenverkehrsrecht vorausgesetzt und führt zum unmittelbaren und endgültigen Erlöschen der Fahrerlaubnis. Die Anfechtung einer solchen Verzichtserklärung wegen Inhaltsirrtums oder arglistiger Täuschung scheitert, wenn die Voraussetzungen hierfür, insbesondere die 'verständige Würdigung des Falles' bei einem Irrtum, nicht vorliegen. Eine Unterscheidung zwischen 'Führerschein' und 'Fahrerlaubnis' ist für den verständigen juristischen Laien in der Regel erkennbar, insbesondere bei unterschiedlichen Verfahren wie Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |