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Die Regelgebühr für einen im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit durchschnittlichen Fall liegt bei einem Hebesatz von 1,3 gemäß Ziffer 2400 VV RVG. Bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalles durch einen Rechtsanwalt handelt es sich grundsätzlich um eine durchschnittliche Angelegenheit, da eine Vielzahl von Fragen zu Grund und Höhe der Forderung zu prüfen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |