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Die Abwicklung eines Verkehrsunfalles durch einen Rechtsanwalt stellt grundsätzlich eine durchschnittliche Angelegenheit dar, die eine Vielzahl von Fragen zur Haftung, Schadenshöhe und Schadensminderungspflichten umfasst. Daher ist die Regelgeschäftsgebühr von 1,3 gemäß Ziffer 2400 VV RVG für die anwaltliche Bearbeitung eines Verkehrsunfalls als Durchschnittsfall angemessen, es sei denn, im Einzelfall ist die Tätigkeit besonders umfangreich oder schwierig oder gestaltet sich problemloser und weniger aufwendig als ein Durchschnittsfall. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |