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Der Nachweis des äußeren Bildes der Fahrzeugentwendung in der Teilkaskoversicherung durch die Angaben des Versicherungsnehmers setzt dessen uneingeschränkte Glaubwürdigkeit voraus. Widersprüchliche Angaben des Versicherungsnehmers zu den Umständen der Entwendung und zum Kaufpreis des Fahrzeugs können die Glaubwürdigkeit entfallen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |