Das Verkehrslexikon

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Parkflächenmarkierungen

Parkflächenmarkierungen




Gliederung:


-   Allgemeines



Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Parken

Verkehrszeichen zum Halten und Parken

Verkehrsrechtliche Anordnungen von Halt- und Parkeinschränkungen

Das Parken vor fremden Grundstücken, insbesondere vor Garagen oder Carports

Sperrflächen

Verkehrsrechtliche Anordnungen von Grenzmarkierungen bzw. deren Verlängerung




OLG Oldenburg v. 03.05.1994:
Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkflächen" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt.

OLG Hamm v. 27.01.2005:
Eine zwischen Parkmarkierungen liegende "Restfläche" wird vom Regelungsgehalt eines Halteverbotsschildes mit dem Zusatzschild "außerhalb gekennzeichneter Flächen" nicht erfasst. Es ist anerkannt, dass auf sog. Restflächen neben Parkmarkierungen das Parken erlaubt ist, sofern es weder belästigt, behindert oder gefährdet. Wer auf einer solchen Fläche parkt, handelt dann nicht ordnungswidrig.

VGH München v. 21.12.2005:
Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO; "schmale" Fahrbahn und zur Pflicht zur Benutzung von nach § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO gekennzeichneten Parkflächen sowie zur Zumutbarkeit mehrmaligen Rangierens.

VGH Würzburg v. 07.11.2012:
Eine Grenzmarkierung verdeutlicht mit ihrer weißen Zickzacklinie das gesetzlich vorgeschriebene Parkverbot. Ein objektiver Verstoß gegen das Parkverbot liegt dabei vor, wenn nicht nur die Reifen eines Fahrzeugs auf dieser weißen Grenzmarkierung stehen, sondern auch schon dann, wenn nur Teile eines Fahrzeugs in den Bereich der Grenzmarkierung hineinragen. Denn die Markierungen sind von Rechts wegen als äußerste Begrenzung des Parkverbots zu verstehen, so dass ein Fahrzeug nicht auf der Grenzmarkierung stehen und auch nicht in der Luft in den Bereich des Parkverbots hineinragen darf.

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