Das Verkehrslexikon

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Astbruch und Verkehrssicherung




Gliederung:


   Einleitung

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Allgemeines




Einleitung:


Den Meinungsstreit zu diesem Thema hat der BGH (Urteil vom 06.03.2014 - III ZR 352/13) wie folgt zusammengefasst:

   "Ob - über die Grundsätze der bisherigen Senatsrechtsprechung hinaus - bei gesunden Bäumen, bei denen wie bei der hier in Rede stehenden Pappel oder wie bei anderen Weichhölzern (z.B. Weiden, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 463, 464; Kastanien, vgl. OLG Hamm VersR 1997, 1148, 1149 und OLG Koblenz NZV 1998, 378; Götterbäume, vgl. OLG Karlsruhe VersR 2011, 925, 926) ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen, der Verkehrssicherungspflichtige Schutzmaßnahmen ergreifen muss, ist umstritten.

Teilweise wird die Auffassung vertreten, Pappeln seien als "Gefahrenbäume" im Bereich von Parkplätzen grundsätzlich zu entfernen (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2011, 926, 927); zumindest seien sämtliche in die Verkehrsfläche hineinragenden Äste zu beseitigen oder die Fläche unter den Bäumen für den Verkehr zu sperren (vgl. OLG Köln, VersR 1994, 1489; siehe auch Hötzel, AgrarR 1998, 163, 165 ff; Wittek, AUR 2011, 10 f).

Überwiegend wird demgegenüber in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 1148, 1149 und NuR 1999, 538, 539; OLG Koblenz, NZV 1998, 378, VersR 1998, 865 und OLGR 2001, 286, 287 f; OLG Karlsruhe VersR 2011, 925, 926; siehe auch OLG München DAR 1985, 25, 26; OLG Düsseldorf NJW-​RR 1995, 726, 727 und VersR 1997, 463, 464; OLG Naumburg - 1 U 81/12, n.v. S. 3) und im Schrifttum (vgl. Breloer, NZV 1998, 378 f; Edenfeld, VersR 2002, 272, 277 f; Burmann, NZV 2003, 20, 22; Schneider VersR 2007, 743, 747; Hilsberg, VersR 2011, 928 f) die Meinung vertreten, dass ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken gehöre.

3. Letzterer Auffassung schließt sich der Senat an. Der Verkehr muss gewisse Gefahren, die auf Gegebenheiten der Natur selbst beruhen, als unvermeidlich hinnehmen."

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Verkehrssicherungspflicht allgemein

Amtshaftung im Verkehrsrecht

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Allgemeines:


OLG Köln v. 24.05.1994:
Bei großkronigen Pappeln (hier: Kronendurchmesser 20 bis 22 Meter) besteht stets eine Bruchgefahr der Äste. Die Bruchgefahr ist bei vollbelaubten Ästen nicht von vornherein erkennbar und auch völlig gesunde Äste können ohne ersichtlichen Grund und unabhängig von etwaig außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen abbrechen. Daher darf sich der Verkehrssicherungspflichtige für einen öffentlichen Parkplatz, auf bzw an dem sich solche großkronige Pappeln befinden, nicht auf eine - regelmäßige - bloße Sichtkontrolle der Bäume beschränken. Er muss vielmehr vorbeugend Äste, die in den Verkehrsraum hineinragen, entfernen, um durch herabfallende Äste drohende Personen- und Sachschäden zu verhindern.

OLG Hamm v. 10.12.1996:
Zur Abwehr der Gefahren von Straßenbäumen muss der Pflichtige die Maßnahmen treffen, die zum Schutz vor Astbruch und Windwurf erforderlich sind. Andererseits ist auch die Zumutbarkeit für den Pflichtigen, und zwar insbesondere der Umfang des Baumbestands der Gemeinde, zu berücksichtigen. Zwei Sichtkontrollen im Jahr reichen grundsätzlich aus. Eine eingehende Untersuchung ist nur bei Anzeichen von Krankheit oder sonstigen Auffälligkeiten erforderlich.

OLG Koblenz v. 02.03.1998:
Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Parkplätze erfordert es nicht, unauffällige, gesunde, nur naturbedingt immer etwas bruchgefährdete Äste von Pappeln oder Kastanien zu stutzen oder den Bestand großer Bäume dieser Arten an Verkehrsflächen zu beseitigen.

OLG Koblenz v. 14.02.2001:
Der Eigentümer eines an eine öffentliche Straße angrenzenden Waldgrundstücks muss den Baumbestand nur so anlegen, dass er im Rahmen des nach forstwissenschaftlichen Erkenntnissen Möglichen gegen Windbruch und Windwurf gesichert ist. Grundsätzlich erfordert es die Verkehrssicherungspflicht nicht, unauffällige, gesunde und nur naturbedingt immer etwas bruchgefährdete Pappeln zu stutzen oder den Bestand großer Bäume dieser Art an Verkehrsflächen überhaupt zu beseitigen. Bei gesunden Bäumen ist eine regelmäßig durchgeführte Sichtkontrolle ausreichend. Erst bei verdächtigen Umständen wie trockenem Laub, dürren Ästen, äußeren Verletzungen oder Beschädigungen, hohem Alter, Erhaltungszustand, Eigenart oder Stellung, statischem Aufbau und Ähnlichem bedarf es der eingehenden Untersuchung.

OLG Saarbrücken v. 29.06.2010:
Der Träger der Straßenbaulast ist in Erfüllung der gebotenen Verkehrssicherungspflicht gehalten, im Bereich von Parkplätzen hohe Pappeln zu entfernen, da diese auch in gesundem Zustand dazu neigen, Äste abzuwerfen.

OLG München v. 16.09.2010:
Ist eine untergeordnete Gemeindeverbindungsstraße auf Grund einer Breite von lediglich ca. 3 m auf einen Lkw-Verkehr nicht zugeschnitten und lässt einen Begegnungsverkehr nicht zu, kann sie aber trotz in den Luftraum über der Fahrbahn hineinragender Baumäste bei entsprechender Fahrweise jedenfalls auf der Fahrbahnmitte gefahrlos auch von Lkws mit hohem Aufbau befahren werden, so trägt der Lkw-Fahrer das alleinige Verschulden, wenn er bei einem Ausweichmanöver vor einem entgegenkommenden Radfahrer auf die äußerste rechte Fahrbahnseite fährt und mit dem Aufbau des Fahrzeugs an einen in die Fahrbahn hineinragenden Baumast stößt.

OLG Karlsruhe v. 21.10.2010:
Das bei bestimmten Baumarten bestehende Risiko eines natürlichen Bruchs gesunder Äste begründet jedenfalls im Bereich von Parkplätzen keine Amtspflicht zur Beseitigung des gesamten Baumes oder wesentlicher Teile seiner Krone.

OLG Brandenburg v. 28.06.2011:
Die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers, die für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze besteht, umfasst auch die Beseitigung von Gefahren, die von auf oder an diesen öffentlichen Flächen gepflanzten Bäumen, ausgehen; sei es durch Umfallen eines Baumes oder lediglich durch Herabfallen von Teilen. - Wird ein an der Straße abgestelltes Fahrzeug durch einen herabfallenden Ast beschädigt, kommt ein Amtshaftungsanspruch aus § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG gegen die Stadt als Straßenbaulastträgerin nur dann in Betracht, wenn der Baum, von dem der Ast abgebrochen ist, als sog. Straßenbegleitgrün zur Straße gehört.

BGH v. 06.03.2014:
Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z.B. bei der Pappel oder bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.

OLG Hamm v. 31.10.2014:
Seitens der öffentlichen Hand sind zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren die Maßnahmen zu treffen, die einerseits zum Schutz gegen Astbruch und Windwurf erforderlich, andererseits unter Berücksichtigung des umfangreichen Baumbestandes zumutbar sind. - Waren durchgeführte Sichtkontrollen nicht ausreichend, weil der fragliche Baum angesichts des schlechten Standorts und seiner mangelhaften Vitalität Anzeichen für eine besondere Gefährdung aufgewiesen hat und beruht ein durch einen herabgestürzten Ast, bei dem es sich um Totholz gehandelt hat, entstandener Schaden an einem PKW kausal auf der unzureichenden Baumkontrolle, besteht ein Schadenersatzanspruch aufgrund einer schuldhaften Amtspflichtverletzung.

OLG Hamm v. 03.07.2015:
Eine Pflichtverletzung durch Übersehen von Totholz in der Linde neben einem Parkplatz ist für einen Fahrzeugschaden durch Astbruch nicht kausal, wenn er sich in einem Zeitraum von drei Monaten seit der Baumschau ereignete, innerhalb dessen die erforderliche Baumpflege trotz einer für Passanten wie für parkende Fahrzeuge bestehenden Gefahr durch herunterfallende Äste zur Beseitigung des Totholzes nicht zwingend hätte erfolgen müssen.

OLG Hamm v. 21.02.2025:
Zur Amtshaftung des Kreises bei Astbruch infolge mangelhafter Baumkontrolle; Kausalität bei Übersehen eines abgestorbenen Astes

Landgericht Wuppertal v. 13.06.2023:
Zur Darlegung der haftungsbegründenden Kausalität bei Verkehrssicherungspflichtverletzung durch herabfallenden Ast

OLG Hamm v. 30.06.2023:
Zur Haftung einer Kommune für waldtypische Gefahren auf einem nicht gewidmeten, öffentlich zugänglichen Rad- und Wanderweg auf Privatgrundstück

OLG Hamm v. 04.11.2022:
Zur Haftung einer Kommune bei übersehenen Baumauffälligkeiten an einem Wirtschaftsweg und daraus resultierendem Schaden

Landgericht Duisburg v. 21.06.2022:
Zum Ausschluss der Haftung bei Baumsturz auf fahrendes Fahrzeug wegen höherer Gewalt

Landgericht Bielefeld v. 14.02.2022:
Verkehrssicherungspflicht bei Astbruch auf einem Waldweg

OLG Hamm v. 30.10.2020:
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei Straßenbäumen durch unterlassene Überprüfung der Standsicherheit bei erkennbarer Fäulnis

Landgericht Essen v. 09.01.2020:
Schadensersatz bei Pkw-Beschädigung durch herabfallende Baumkrone aufgrund verletzter Verkehrssicherungspflicht der Kommune

OLG Hamm v. 05.07.2023:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Schäden durch herabfallende Vogeleier im Tunnel

OLG Hamm v. 28.06.2023:
Keine Verkehrssicherungspflicht zur präventiven Straßensperrung bei orkanartigem Sturm wegen fallender Bäume

OLG Düsseldorf v. 19.04.2023:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen am innerstädtischen Straßenrand und überwiegendes Eigenverschulden eines LKW-Fahrers

Amtsgericht Köln v. 08.05.2023:
Keine Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzbetreibers für Bäume auf angrenzendem Grundstück

Landgericht Essen v. 08.05.2023:
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Stadt für Bäume bei herabfallenden Baumteilen auf ein im Halteverbot abgestelltes Fahrzeug

Landgericht Bonn v. 22.02.2023:
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen im Verkehrsraum: Natürlicher Fruchtfall und Abgrenzung zu Astabbrüchen; Anforderungen an die Aktivlegitimation

OLG Düsseldorf v. 15.07.2020:
Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume und die Frist zur Beseitigung von Totholz

Landgericht Köln v. 08.12.2020:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei umgestürztem Baum auf der Fahrbahn und Anforderungen an die Darlegung einer Pflichtverletzung

Landgericht Duisburg v. 06.08.2019:
Verkehrssicherungspflicht der Stadt bei Astbruch: Keine Haftung bei Einhaltung angemessener Fristen für Totholzbeseitigung

BGH v. 13.06.2017:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Entzug der tatsächlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück durch hoheitliche Maßnahme

Amtsgericht Aachen v. 05.01.2017:
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei umgestürztem Baum auf geparkten Pkw

OLG Hamm v. 02.06.2017:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei herabgefallenen Eicheln und Ästen auf Schulweg und der Eigenvorsorge von Radfahrern

OLG Köln v. 11.05.2017:
Zur Amtshaftung bei Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht durch umstürzenden Baum nach delegierter Baumkontrolle

Landgericht Arnsberg v. 01.06.2017:
Zur Verkehrssicherungspflicht für Bäume an einem Radweg in unwegsamem, waldartigem Gelände

Landgericht Wuppertal v. 06.01.2017:
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für Bäume an Straßen; Schadensersatz bei Baumsturz nach unterlassener eingehender Untersuchung

Landgericht Bochum v. 08.07.2016:
Haftung der Kommune bei Astbruch und Pkw-Schaden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Landgericht Bonn v. 15.06.2016:
Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf Uferstreifen; Kein Ufergrundstück i.S.d. LWG NRW bei herrenlosem Zwischenstreifen

Landgericht Bielefeld v. 28.04.2016:
Verkehrssicherungspflicht: Fahrradsturz durch Eicheln und Äste unter Baum; keine Haftung der Kommune

Landgericht Köln v. 03.11.2022:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Baumstumpf auf als Parkfläche genutzter Freifläche und Mitverschulden

OLG Hamm v. 11.08.2022:
Unbefestigter Trennstreifen: Keine Verkehrssicherungspflicht für gefahrloses Parken

Landgericht Detmold v. 08.10.2021:
Zur Verkehrssicherungspflicht für Baumstümpfe auf einem nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Grünstreifen

Landgericht Bonn v. 15.01.2020:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers bei einem durch Dritte umgeknickten und in die Fahrbahn ragenden Verkehrszeichen

OLG Hamm v. 29.08.2023:
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei sichtbehindernder Bepflanzung auf Privatgrundstück an Geh- und Radweg

OLG Hamm v. 02.06.2021:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei rutschigem Gehweg durch Blattlaussekret unter Lindenbäumen nach Trockenperiode

OLG Düsseldorf v. 16.10.2019:
Verkehrssicherungspflicht bei überwucherter Bordsteinkante für Radfahrer

OLG Köln v. 30.11.2017:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Gehwegunebenheiten und Laubfall; Anforderungen an die Sorgfalt des Fußgängers.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.11.2022:
Konkrete Gefahr für die Verkehrssicherheit durch Anpflanzungen an Straßen: Erforderlichkeit und Beurteilungskriterien

Landgericht Aachen v. 03.11.2022:
Amtshaftung der Gemeinde bei Astbruch auf geparktes Fahrzeug; Verkehrssicherungspflicht für Bäume an öffentlichen Parkplätzen.

Landgericht Bochum v. 15.07.2022:
Keine Amtshaftung der Gemeinde für Sturmschäden durch Straßenbaum bei ordnungsgemäßer Kontrolle

Landgericht Münster v. 03.05.2021:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen: Anforderungen an Überwachung und Haftung bei Baumsturz

Landgericht Bonn v. 30.03.2021:
Zur Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Bäumen an Straßen und der Darlegungs- und Beweislast bei Astbruch

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.08.2017:
Zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Anpflanzungen und Verhältnismäßigkeit von Rückschnittanordnungen

Landgericht Bonn v. 02.03.2022:
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für mobile Verkehrsschilder bei Extremwetterereignissen

Landgericht Aachen v. 17.12.2015:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei umstürzendem Baum und der Erkennbarkeit innerer Baumfäule

OLG Köln v. 27.08.2015:
Verkehrssicherungspflicht bei Baumschäden durch Massaria-Befall; Anforderungen an die Baumkontrolle vom Boden aus

OLG Hamm v. 03.07.2015:
Zur Kausalität einer Pflichtverletzung bei der Baumkontrolle und dem zulässigen Reaktionszeitraum des Verkehrssicherungspflichtigen

Landgericht Köln v. 05.05.2015:
Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei Straßenbäumen nach Sturmereignissen; Anforderungen an Baumkontrollen

Verwaltungsgericht Münster v. 17.04.2015:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Dienstherrn für Parkmöglichkeiten und anlassbezogener Baumkontrolle nach Windereignissen

Landgericht Köln v. 10.02.2015:
Ausschluss der Haftung der Kommune bei Baumsturz durch Orkan wegen höherer Gewalt

Landgericht Siegen v. 13.11.2014:
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für über den Gehweg hängende Äste

Landgericht Bonn v. 24.09.2014:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Baumsturz durch nicht erkennbaren Pilzbefall der Wurzeln

Landgericht Bonn v. 02.07.2014:
Verkehrssicherungspflicht bei Astbruch durch Massaria-Krankheit: Erkennbarkeit von Symptomen bei Baumkontrolle

Landgericht Dortmund v. 23.06.2014:
Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt bei Bäumen und der Kausalität eines Astbruchschadens am parkenden Fahrzeug

Landgericht Bonn v. 19.03.2014:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers bei Baumsturz auf Fahrbahn

Landgericht Bielefeld v. 23.10.2014:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Supermarktbetreibers für Einkaufswagen, die durch Sturm auf die Fahrbahn gelangen

OLG Hamm v. 04.11.2013:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Astbruch durch Massaria-Pilz an Straßenbäumen

Landgericht Duisburg v. 25.10.2013:
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Schäden durch herabfallende Eicheln von Straßenbäumen

Landgericht Bochum v. 04.05.2012:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen: Anforderungen an Baumkontrollen und Erkennbarkeit der Massaria-Krankheit

Landgericht Duisburg v. 03.05.2010:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Massaria-befallenen Platanen und unzureichenden Baumkontrollen

OLG Hamm v. 15.04.2010:
Zur Verkehrssicherungspflicht für Waldbäume an Anliegerstraßen bei nicht erkennbarer Wurzelfäule und fehlenden Defektsymptomen.

Landgericht Bonn v. 13.01.2010:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Baumgefahren auf Parkplätzen: Jährliche Sichtkontrollen ausreichend.

Amtsgericht Wesel v. 08.12.2009:
Haftung des Gebäudeeigentümers für durch Orkan Kyrill herabfallende Dachziegel; Anforderungen an den Entlastungsbeweis

Landgericht Köln v. 04.12.2009:
Keine Haftung der Kommune für Astbruch auf geparktes Fahrzeug bei Einhaltung der Baumkontrollpflicht

OLG Hamm v. 19.05.2009:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Schäden durch herabfallende Baumfrüchte nach Baumschnitt auf einem Parkplatz

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 25.02.2009:
Unwirksamkeit der Naturdenkmal-Ausweisung einer Eiche wegen Abwägungsfehlers bei Verkehrssicherheitsbedenken

Landgericht Detmold v. 30.06.2008:
Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume bei mehrreihiger Bepflanzung und Grenzbaumhaftung

OLG Düsseldorf v. 21.05.2008:
Verkehrssicherungspflicht: Erforderlichkeit einer Sachverständigenbegutachtung bei Zwieselbäumen an öffentlicher Straße

Amtsgericht Gütersloh v. 23.01.2008:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Parkplatzes bei Schäden durch herabfallende Eicheln

Landgericht Arnsberg v. 25.10.2007:
Zur Straßenverkehrssicherungspflicht für Waldbäume am Waldsaum bei schiefem Stand und Wachstumsauffälligkeiten

Amtsgericht Lemgo v. 12.09.2006:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Kontrolle von Bäumen am Straßenrand auf ihre Standsicherheit

OLG Hamm v. 30.03.2007:
Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers für Bäume an öffentlichen Straßen

Landgericht Arnsberg v. 07.04.2006:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers für Bäume an einer öffentlichen Straße bei Eigentümerwechsel und Abgrenzung zur Straßenverkehrssicherungspflic

Landgericht Paderborn v. 12.08.2005:
Zur Verkehrssicherungspflicht für Radwege bei baumbedingten Unebenheiten und Wurzelaufwölbungen

Verwaltungsgericht Magdeburg v. 14.05.2013:
Notstand

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