Das Verkehrslexikon

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Der THC-OH-Wert - Cannabis-Konsumformen - Abbauprodukte - Fahrerlaubnisentziehung - FE-Entzug - MPU - Idiotentest - Blutentnahme - Blutuntersuchung - Gutachten - Haaranalyse - Daldrup

Der THC-OH-Wert




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


THC-OH bzw. 11-Hydroxy-THC ist ein schnelllebiges Abbauprodukt von THC, das sich ca. 10 Minuten nach dem Rauchen eines Joints bildet. Es hat in seiner berauschenden Wirksamkeit wesentlich mehr Ähnlichkeit mit dem aktiven THC (weshalb es auch als aktiver Metabolit bezeichnet wird); andererseits verändert es sich im Körperstoffwechsel viel schneller zu passiven Metaboliten (z. B. dem THC-COOH).

In den üblichen Gutachten, die von den dafür zuständigen Instituten nach polizeilicher Veranlassung einer Blutentnahme erstellt werden, wird der Wert bei weitem nicht immer erwähnt. Wenn dies doch der Fall ist, dann lässt der THC-OH-Wert auch allenfalls einen Schluss auf kurzfristig vor der Blutentnahme konsumiertes Cannabis, nicht aber auf die Konsumform (einmalig, gelegentlich, regelmäßig) zu.

Nach mehr als 5 bis 6 Stunden ist THC-OH nicht mehr nachweisbar.


Eine Rolle spielt der THC-OH-Wert bei der Berechnung des sog. CIF-Wertes, die nach der Formel
   (THC + THC-OH / THC-000H) x 100
(Werte jeweils in ng/ml)

erfolgt (ohne festgestellten THC-OH-Wert also kein CIF-Wert).

RA Michael Hettenbach führt in Jurathek am 12.01.2006 folgendes aus:

   THC-OH (11-OH-THC, 11-Hydroxy-THC) ist ein Abbauprodukt von THC, das ungefähr 10 Minuten nach Rauchen eines Joints gebildet wird. THC-OH ist ähnlich rauschwirksam wie THC, wird aber vom Körper relativ weiter rasch verstoffwechselt (metabolisiert) zu anderen (Carboxy-) Säuren. (11-COOH-THC, THC-COOH).

Nach unseren Erfahrungen ist es unterschiedlich, ob das Auffinden von THC-OH in den Gutachten überhaupt erwähnt wird bzw. inwieweit die Tatsache, dass es nicht vorgefunden wurde, dokumentiert wird.

Da THC-OH meist nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar ist, könnte es grundsätzlich zum Nachweis eines zeitnahen Konsums herangezogen werden. Mir sind nur einige wenige Einzelfälle bekannt, bei denen seitens der Mandanten länger zurückliegender Konsum geltend gemacht wurde. Nachfragen ergaben dann meist einen intensiven Konsum, häufig verbunden mit Bong-Rauchen.

Straf- und bußgeldrechtlich wird der Wert selten thematisiert, in der MPU sollte man sich auf eingehende Fragen zur Konsumform und Fragen, wieso trotz des zeitnahen Konsums gefahren wurde, gefasst machen.


Direkte Rechtsprechung dazu, welche Konsumschlüsse aus einem nachgewiesenen THC-OH-Wert gezogen werden können, ist nicht ersichtlich.

Zur Verwertung der Blutwerte siehe auch:
THC-COOH-Wert und Cannabis-Konsumformen
und
Der aktive THC-Wert als Nachweis von gelegentlichem Cannabiskonsum

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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Drogen

Stichwörter zum Thema Cannabis

Sicherheitsabschläge bei der Blutwertbestimmung nach Cannabiskonisum?

VG Gelsenkirchen v. 25.05.2010:
Zur Berechnung und Bedeutung des sog. CIF-Wertes zum Nachweis der cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.

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