Das Verkehrslexikon

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Eintragungen, von denen die Fahrerlaubnis-Behörde zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nichts weiß




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Da nicht gesichert ist, dass die für den Fahrerlaubnisinhaber lokal zuständige Führerscheinstelle stets Kenntnis von allen Eintragungen im Fahreignungs-Bewertungs-System hat, wurde vom Gesetzgeber in § 4 Abs. 5 und 6 StVG Regelungen für zuvor begangene, aber erst später bekannt gewordene Eintragungen vorgegeben.

Die Regelungen werden sicherlich noch zu Anwendungsproblemen führen, weil sie zum einen kompliziert sind und andererseits vermieden werden soll, dass es zu einer nicht gewollten Begünstigung kommt, weil bereits voin Gesetzes wegen beim Durchlaufen des Maßnahmenkatalogs Punktereduzierungen vorgesehen sind, wenn eiine Maßnahme zuerst ergriffen werden muss, die zuvor hätte ergriffen werden müssen. Kommt es überdies zum Bekanntwerden von vor Ergreifen einer Maßnahme begangener Verstöße, können nachträgliche Verringerung oder Erhöhung der Punkte konkurrieren. Schließlich lauert im Hintergrund auch wiederum die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit dem Tattags- und dem Rechtskraftprinzip.

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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Fahrerlaubnis und Führerschein

Die Maßnahmen der Führerscheinstelle nach dem Punktsystem

Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren

VGH München v. 28.04.2016:
Die Fahrerlaubnisbehörde muss sich die Kenntnis einer anderen Behörde (z.B. Staatsanwaltschaft, Kraftfahrt-Bundesamt) über eine rechtskräftig geahndete Verkehrszuwiderhandlung, die im Fahreignungsregister einzutragen ist, im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 6, Abs. 6 Satz 4 StVG nur dann zurechnen lassen, wenn ein Berufen auf die Unkenntnis als rechtsmissbräuchlich einzustufen wäre. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Verzögerung der Mitteilung nicht nur auf einem bloßen Versehen beruht, sondern willkürlich, insbesondere mit dem Ziel, eine Punktereduzierung zu verhindern, hervorgerufen wurde.

OLG Schleswig v. 12.04.2017:

1.  Maßgeblich für eine mögliche Punkteverringerung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG ist die Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde von den relevanten Zuwiderhandlungen; insofern ist nicht auf das Tattagprinzip abzustellen.

2.  Kenntnis erlangt die Fahrerlaubnisbehörde allein durch Mitteilungen des Kraftfahrtbundesamts, eine Mitteilung durch den Fahrerlaubnisinhaber oder dessen Prozessbevollmächtigten ist hingegen nicht zu berücksichtigen.

3.  Lediglich bei rechtsmissbräuchlichem Berufen auf die Unkenntnis kann eine Punktereduzierung dennoch erfolgen.

Allgemeines:


BVerwG v. 26.01.2017:
Die Fahrerlaubnis ist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG auch dann zu entziehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die zum Erreichen der Acht-Punkte-Grenze führende weitere Zuwiderhandlung vor der Erteilung der Verwarnung begangen hatte und diese Zuwiderhandlung zum Zeitpunkt der Verwarnung rechtskräftig geahndet und im Fahreignungsregister gespeichert, der Fahrerlaubnisbehörde aber noch nicht übermittelt war. (Rn.13) Eine Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 StVG tritt in einem solchen Fall nicht ein.

OVG Hamburg v. 08.01.2018:
§ 4 Abs. 6 Satz 4 StVG ist - ggf. als Ergebnis einer analogen Anwendung dieser Norm - keine allgemeine Aussage dahin zu entnehmen, dass für eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG zu den für Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 und 2 StVG (Ermahnung bzw. Verwarnung) berücksichtigten Punkten nur solche hinzugerechnet werden können, die der Fahrerlaubnisbehörde erst nach diesen Maßnahmen bekannt geworden sind.

BVerwG v. 04.09.2025:
Zur Ergriffenheit einer Verwarnung und maßgebliche Zuwiderhandlungen für die Punktereduzierung im Fahreignungs-Bewertungssystem

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 11.03.2022:
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung bei Punktelöschung im Postlauf vor Wirksamwerden der Verfügung

Verwaltungsgericht Minden v. 15.06.2021:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem und fehlender aufschiebender Wirkung der Klage

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.08.2020:
Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Punkteberechnung und Maßnahmen im Fahreignungs-Bewertungssystem

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.06.2020:
Zur Kenntniserlangung der Fahrerlaubnisbehörde von Punkten durch Online-Abfrage.

Verwaltungsgericht Köln v. 28.05.2020:
Fahrerlaubnisentziehung bei 8 Punkten: Berücksichtigung von vor Verwarnung begangenen, später bekannt gewordenen Verstößen

Verwaltungsgericht Aachen v. 14.04.2020:
Zur Berechnung des Punktestandes im Fahreignungs-Bewertungssystem und der Fahrerlaubnisentziehung nach dem Tattagsprinzip

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 20.02.2020:
Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem; Maßgeblichkeit des Fahreignungsregisters

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.07.2019:
Zur Kenntniszurechnung bei Punktestand im Fahreignungsregister: Ausschließlichkeit von KBA-Auszügen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.11.2018:
Maßgeblichkeit des Kenntnisstands der Fahrerlaubnisbehörde für den Punktestand im Fahreignungsregister

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.11.2018:
Maßgeblicher Kenntnisstand der Fahrerlaubnisbehörde für Punktestand nach § 4 Abs. 5 StVG

Verwaltungsgericht Aachen v. 05.11.2018:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei 8 oder mehr Punkten: Keine Punktereduzierung bei bereits begangenem, aber unbekanntem Verkehrsverstoß.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 20.07.2016:
Zur Maßgeblichkeit von Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen durch die Fahrerlaubnisbehörde

VGH München v. 24.06.2026:
Zur Auslösung von Maßnahmen im Fahreignungsregister-Stufensystem: Rechtskraft und KBA-Übermittlung entscheidend

Verwaltungsgericht Augsburg v. 02.12.2019:
Fahrerlaubnisentziehung bei 8 Punkten: Kenntnisstand der Behörde für Stufenmaßnahmen maßgeblich

Verwaltungsgericht Köln v. 20.05.2016:
Zur Berechnung des Punktestandes und Punktreduzierung bei Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 6 StVG n.F.

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.02.2016:
Fahrerlaubnisentziehung nach dem Punktesystem: Kenntnisprinzip der Behörde maßgeblich für Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 StVG n.F.

Verwaltungsgericht Köln v. 13.06.2016:
Zur Berechnung des Punktestandes bei Fahrerlaubnisentziehung: Tattagprinzip und Punktreduzierung nach Verwarnung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 31.07.2018:
Punkteabzug im Fahreignungs-Bewertungssystem bei bereits ergriffener Maßnahme der vorangegangenen Stufe

Verwaltungsgericht Minden v. 16.03.2016:
Voraussetzungen der Punktereduzierung im Fahreignungs-Bewertungssystem: Mitteilungspflicht des KBA

Verwaltungsgericht Minden v. 28.03.2023:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem und sofortiger Vollziehung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.09.2014:
Zur Anwendbarkeit des alten Punktesystems des StVG und dem maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Prüfung fahrerlaubnisrechtlicher Ordnungsverfügungen.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 07.10.2015:
Fahrerlaubnisentziehung: Wegfall des Tattagprinzips und der Bonusregelung im Fahreignungs-Bewertungssystem

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.04.2015:
Zum Ausschluss des Tattagprinzips bei der Punkteerhöhung nach § 4 Abs. 6 Satz 4 StVG n.F.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.04.2015:
Zur Einbeziehung nachträglich eingetragener Zuwiderhandlungen in die Punkteumrechnung nach § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG n.F.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.10.2010:
Zur Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an rechtskräftigen Bußgeldbescheid bei behaupteter Falschfahreridentifizierung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 08.07.2010:
Widerruf der Fahrerlaubnis: Jahresfrist für Kenntniserlangung und Umfang des Widerrufs bei eingeschlossenen Klassen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.04.2008:
Zur sofortigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung bei 18+ Punkten im VZR; keine Ausnahme für berufliche Fahrten.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht v. 06.12.2017:
Fahreignungs-Bewertungssystem

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