Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

"Vereinsamte" Verkehrszeichen 205, 206, 301 und 306

"Vereinsamte" Verkehrszeichen zur Vorfahrtregelung




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Hierunter versteht man einzeln aufgestellte vorfahrtregelnde Zeichen, zu denen in der untergeordneten Straße ein entsprechendes korrespondierendes Vorfahrt achten!- oder Stoppschild fehlt.

Es stellt sich also das Problem, ob für den aus der untergeordneten Straße kommenden Kfz-Führer eine Wartepfllicht besteht.

- nach oben -



Allgemeines:


Die sog. "vereinsamten" Zeichen 205, 206, 301 und 306

BGH v. 21.12.1976:
Ist eine Straße durch die Zeichen 301 oder 306 als vorfahrtberechtigt gekennzeichnet, so begründet dies für die auf kreuzenden oder einmündenden Straßen herannahenden Verkehrsteilnehmer auch dann eine Wartepflicht, wenn auf ihrer Straße keine negativen Vorfahrtzeichen aufgestellt sind. Doch wird ihnen aus der Verletzung ihrer Wartepflicht häufig kein Vorwurf gemacht werden können.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum