1. |
Das Zeichen 306 gewährt die Vorfahrt ohne Rücksicht darauf, ob es an jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt und ob in der anderen Straße negative Vorfahrtzeichen angebracht sind.
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2. |
Ist eine Straße durch die Zeichen 301 oder 306 als vorfahrtberechtigt gekennzeichnet, so begründet dies für die auf kreuzenden oder einmündenden Straßen herannahenden Verkehrsteilnehmer auch dann eine Wartepflicht, wenn auf ihrer Straße keine negativen Vorfahrtzeichen aufgestellt sind. Doch wird ihnen aus der Verletzung ihrer Wartepflicht häufig kein Vorwurf gemacht werden können.
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