Das Verkehrslexikon

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Die örtliche Zuständigkeit der Führerscheinstelle




Gliederung:


-   Einleitung
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-   Allgemeines



Einleitung:


Hinsichtlich eines Wohnungswechsels während eines bereits eingeleiteten Fahrerlaubnisverfahrens hat das Verwaltungsgericht Augsburg (Beschluss vom 15.05.2013 - Au 7 S 13.590) ausgeführt:

   "Die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde richtet sich nach § 73 Abs. 2 Satz 1 FeV, wonach es bei mehreren Wohnungen auf die Hauptwohnung ankommt.

Zwar sprechen die Angaben im Melderegister und des Antragstellers selbst dafür, dass die Hauptwohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheids vom 18. April 2013 in ... war. Ausweislich einer Meldebestätigung (Bl. 32 der Gerichtsakten) – Stand 19. April 2013 – und einer Abmeldebestätigung (Bl. 33 der Gerichtsakten) war der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt mit einer einzigen Wohnung in ... gemeldet und hat sich ordnungsgemäß von seiner bisherigen Adresse im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners abgemeldet.

Jedoch konnte zum einen das Landratsamt ... das Verfahren nach Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG – welcher regelungsgleich mit § 3 Abs. 3 VwVfG NRW und § 3 Abs. 3 VwVfG ist – fortführen, da dieses jedenfalls bis zum 1. März 2013 für den Antragsteller betreffende fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten örtlich zuständig war, weil sich sein Wohnsitz bis dahin unbestritten in der Gemeinde ..., Landkreis ... befand. Kommt es erst nach der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu einer Veränderung der die örtliche Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde unter den Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG das Verwaltungsverfahren fortführen (BayVGH, U.v. 12.3.2012 – 11 B 10.955 – juris). Die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG sind im gegebenen Fall erfüllt, da das auf Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers gerichtete Verwaltungsverfahren durch das Schreiben des Antragsgegners vom 19. Februar 2013 eingeleitet wurde, also zu einem Zeitpunkt, als der Antragsteller mit seinem Hauptwohnsitz noch im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners gemeldet war. Es diente im Sinn von Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG der einfachen und zweckmäßigen Durchführung dieses Verfahrens, wenn das Landratsamt auch nach dem Wegzug des Antragstellers aus dem Landkreis zuständig blieb. Interessen des Antragstellers standen dem nicht entgegen; insbesondere ergab sich aus dem Weiterbetrieb des Verfahrens durch den Antragsgegner keine nennenswerte Erschwernis des Kontakts zwischen ihm, seinen Bevollmächtigten und der Behörde. Die nach Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG erforderliche Zustimmung hat die Landeshauptstadt ... konkludent mit Schreiben vom 11. April 2013 erteilt, als es die Fahrerlaubnisakten wieder zurückgegeben hat. Diese Rücksendung lässt keinen Zweifel daran zu, dass die Fortführung des Verwaltungsverfahrens durch das Landratsamt ... dem Willen der Landeshauptstadt ... entsprach.

Jedenfalls aber führt die behauptete örtliche Unzuständigkeit des Landratsamtes ... nicht zur Nichtigkeit des streitgegenständlichen Verwaltungsakts (Art. 44 Abs. 3 Nr. 1 BayVwVfG). Damit ist die Entziehung der Fahrerlaubnis allenfalls rechtswidrig, so dass Art. 46 BayVwVfG zur Anwendung kommt (vgl. VG Augsburg, U.v. 31.8.2012 – Au 7 K 12.313 – juris). Nach dieser Vorschrift kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht allein wegen der fehlenden örtlichen Zuständigkeit der erlassenden Behörde beansprucht werden, wenn keine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre. So liegt der Fall hier, weil die Entziehung der Fahrerlaubnis bei feststehender Ungeeignetheit zwingend ist, § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV."

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Weiterführende Links:


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Allgemeines:


VGH München v. 12.03.2012:
Kommt es erst nach der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu einer Veränderung der die örtliche Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde unter den Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG das Verwaltungsverfahren fortführen. Die Subsidiarität des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG) steht der Anwendung dieser Vorschrift im Fahrerlaubnisrecht nicht entgegen.

VG Augsburg v. 15.05.2013:
Kommt es erst nach der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu einer Veränderung der die örtliche Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde unter den Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG das Verwaltungsverfahren fortführen (BayVGH, U.v. 12.3.2012 – 11 B 10.955 – juris).

VG Neustadt v. 29.06.2015:
Zur Fortführung eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens, nach dem Umzug des Betroffenen in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Fahrerlaubnisbehörde, durch die vor dem Umzug zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Verwaltungsgericht Köln v. 28.02.2018:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums bei Nichtbeibringung eines Gutachtens; örtliche Zuständigkeit

BVerwG v. 29.05.2017:
Zur örtlichen Zuständigkeit bei Streitigkeiten um Linienverkehrsgenehmigungen nach § 52 Nr. 1 VwGO

BVerwG v. 29.05.2017:
Zur örtlichen Zuständigkeit bei Streitigkeiten um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für Linienverkehr (§ 20 PBefG)

Verwaltungsgericht Münster v. 20.03.2026:
Inlandsgültigkeit ausländischer Fahrerlaubnis: Wohnsitzprinzip und sofortige Vollziehung der Feststellung fehlender Berechtigung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 03.12.2020:
Zur Wirksamkeit der Zustellung von Ermahnung und Verwarnung nach StVG bei Nutzung eines Briefschlitzes/Briefkorbs und Fahrerlaubnisentziehung

Landgericht Arnsberg v. 30.04.2025:
Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitz in Deutschland zum Erteilungszeitpunkt und Verbotsirrtum

Verwaltungsgericht Münster v. 21.03.2019:
Zur Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.10.2016:
Zur Inlandsgültigkeit einer in Lettland erteilten Fahrerlaubnis trotz vorangegangener Entziehung in Deutschland wegen Trunkenheitsfahrt

Oberverwaltungsgericht Lüneburg v. 23.07.2025:
Zur Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde bei handschriftlicher Adressänderung und Ersatzzustellung

VGH München v. 26.02.2021:
Ersatzzustellung an amtlich gemeldete Wohnanschrift: Darlegungslast bei Bestreiten des tatsächlichen Wohnsitzes

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 03.12.2019:
Zur Wirksamkeit der Ersatzzustellung behördlicher Schreiben bei tatsächlicher Wohnungsaufgabe trotz Rechtsschein

Verwaltungsgericht Augsburg v. 16.10.2019:
Fahrerlaubnisentziehung wegen Punktestands: Wirksamkeit von Ermahnung und Verwarnung bei Ersatzzustellung und fehlender Kenntnisnahme

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 27.01.2016:
Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Erteilung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.04.2012:
Fahrerlaubnisentziehung wegen fehlendem MPU-Gutachten; örtliche Zuständigkeit bei wechselndem Wohnsitz

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 04.05.2012:
Zuständigkeit / Führerscheinstelle

Thüringer Oberverwaltungsgericht v. 13.03.2025:
Zuständigkeit / Führerscheinstelle

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