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Fahrtenbuch-Auflage - Leasing-Fahrzeuge




Gliederung:


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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Leasingfahrzeug und Leasingvertrag<

Fahrtenbuch-Auflage - Fahrzeughalter-Eigenschaft

BGH v. 22.03.1983:
Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Leasing-Vertrag einem anderen auf längere Zeit überlassen, so wird der Leasingnehmer in der Regel für die Leasingzeit dessen alleiniger Halter.

OVG Münster v. 12.06.2014:
Halter eines Leasingfahrzeugs im Sinne des § 31a Abs. 1 StVZO ist regelmäßig nur der Leasingnehmer; dies gilt unter Umständen selbst dann, wenn das Fahrzeug während der Laufzeit des Leasingvertrages auf den Leasinggeber zugelassen bleibt.

VG Stade v. 08.11.2016:
Halter eines Leasingfahrzeugs im Sinne des § 31a Abs. 1 StVZO ist regelmäßig der Leasingnehmer (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.6.2014 - 8 B 110/14).

Verwaltungsgericht Köln v. 02.06.2021:
Zur materiellen Rechtswidrigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei fehlender Haltereigenschaft des Adressaten

Verwaltungsgericht Köln v. 27.08.2025:
Haftung des Leasinggebers als Eigentümer für Mautschulden des Leasingnehmers

Verwaltungsgericht Köln v. 04.10.2016:
Mautschuldnerschaft des Vorbehaltseigentümers nach BFStrMG

Verwaltungsgericht Köln v. 13.01.2014:
Fahrtenbuchauflage für Leasinggeber als eingetragener Halter trotz zivilrechtlicher Haltereigenschaft des Leasingnehmers

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 28.11.2013:
Fahrtenbuchauflage für Mietwagen bei vertraglich vereinbarter Fahrtenbuchführung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 19.01.2012:
Zur Haltereigenschaft bei Fahrtenbuchauflage: Bedeutung von Zulassung und Eigentumsverhältnissen im Zeitpunkt des Verstoßes

Finanzgericht Köln v. 20.05.2009:
Leasingfahrzeug

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