Das Verkehrslexikon

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Geltung von Zonenregelungen oder Streckenverboten ohne Begrenzungsbeschilderung auch in Gegenrichtung

Geltung von Zonenverboten oder Streckenverboten ohne Begrenzungsbeschilderung auch in Gegenrichtung




Gliederung:


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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit

Geschwindigkeit im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Geschwindigkeit im Polizei- und Verwaltungsrecht

Streckenverbote

Tempo-30-Zone - Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen

Verkehrszeichen

Stichwörter zum Thema Überholen

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Allgemeines:


OLG Oldenburg v. 20.01.1995:
Vorschriftszeichen (Streckenverbotszeichen) gelten nur bei Sichtbarkeit und in Fahrtrichtung ihrer Bildseite.

OLG Celle v. 26.07.2000:
Geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrszeichen gelten jedenfalls für einen Ortsunkundigen nur für die Fahrtrichtung, in der sie aufgestellt und für den Betroffenen sichtbar sind. Auf einer Bundesstraße muss ein Ortsunkundiger auch nicht aufgrund der Besonderheiten der Örtlichkeit, hier: Wohnhaus und Einmündung zweier untergeordneter Straßen, darauf schließen, dass dort die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist.

OLG Bamberg v. 17.07.2013:
Allein aus der Tatsache einer vom Betroffenen zuvor durchfahrenen Streckenbegrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lässt sich gegen ihn ein Fahrlässigkeitsvorwurf für eine anlässlich der Fahrt in Gegenrichtung objektiv begangene Geschwindigkeitsüberschreitung nicht begründen, wenn anlässlich dieser keine beschilderte und sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung (Zeichen 274) mehr passiert wurde (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 2000, 322 Ss 101/00, DAR 2000, 578 f.).

OLG Oldenburg v. 30.04.2020:
Ein Geschwindigkeitsverstoß kommt auch dann in Betracht, wenn in Fahrtrichtung kein Verkehrszeichen passiert wurde. - Wenn die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kombination mit dem Verkehrszeichen „Arbeitsstelle“ angeordnet wurde und die Baustelle mittig auf den nicht durch Leitplanken getrennt Fahrbahnen befindet, und eine Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Fahrtrichtung angeordnet worden ist, drängt sich auf, dass für die entgegengesetzte Fahrtrichtung nichts anderes gilt.

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