Das Verkehrslexikon

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BayObLG Beschluss vom 24.01.2005 - 2 ObOWi 757/04 - Zum Führen eines Kfz durch Zurückrollen auf Gefällestrecke

BayObLG v. 24.01.2005: Zum Führen eines Kfz durch Zurückrollen auf Gefällestrecke




Das BayObLG (Beschluss vom 24.01.2005 - 2 ObOWi 757/04) hat entschieden:

   Wer im Kfz sitzend dieses - ohne den Motor anzulassen - auf einer Gefällestrecke ein bis zwei Meter zurückrollen lässt, "führt" das Kfz.

Siehe auch
Fahrzeugführen im öffentlichen Straßenverkehr
und
Pflichten des Fahrzeugführers und Zustand des Fahrzeugs

Aus den Entscheidungsgründen:


"... Nach dem vom AG getroffenen Feststellungen hat der Betr. ein Kfz im Straßenverkehr geführt, obwohl er eine Alkoholmenge im Körper hatte, die zu einer Atemluftalkoholkonzentration von 0,32 mg/l geführt hatte. Da er das Fahrzeug, ohne den Motor anzulassen, auf dem leicht abschüssigen Gelände eine gewisse Wegstrecke " - hier ein bis zwei Meter, wie sich aus den Erörterungen zum Absehen vom Fahrverbot ergibt - "rückwärts rollen ließ, ist das Führen eines Kfz im Sinn des § 24a StVG gegeben. Wer bei abgeschaltetem Motor während des Abrollens über eine Gefällstrecke ein Fahrzeug lenkt, führt es im Sinn dieser Bestimmung (vgl. BGHSt 14, 185). ..."

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