Eine in Österreich begangene Trunkenheitsfahrt ist eine Grundlage für eine MPU-Anordnung in Deutschland, wenn die Messungen den österreichischen Vorschriften für eine Untersuchung der Atemluft auf Alkohol entsprechen, die Untersuchung des Atemalkohols mit einem In Österreich anerkannten, der Bauart nach auch in Deutschland zugelassenen Alkomaten durchgeführt und dieser nach den österreichischen Vorschriften ordnungsgemäß geeicht war. |
„Sehr geehrter Kollege Besten Dank für die freundliche Übernahme unseres Patienten [Name des Klägers], der sich vom 15.1.2003 bis 11.3.2003 im hiesigen Bezirkskrankenhaus in stationärer Behandlung befand. Patient wird in ihre weitere Behandlung entlassen. Diagnose: „Alkoholabhängigkeit (F10.21) Entlassungszustand: entzogen, entwöhnt, körperl. u. psychisch stabil, durchschn. suizidal, abstinenzmotiviert … Therapievorschlag: absolute Alkoholkarenz, regelmäßiger Besuch von Selbsthilfegruppen Mit freundlichen Grüßen …“ |