1. | Über eine durchgezogene Linie vom linken in den rechten Fahrstreifen zu wechseln und dabei einen rechts versetzt fahrenden Wagen zu übersehen, ist trotz Blinkens und Abbruchs des Manövers wegen Hupens des anderen ein typisch alkoholbedingter Fahrfehler, der bei 0,96 Promille Blutalkoholgehalt zur Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt führt. |
2. | Hat der Angeklagte nach der Tat entscheidende Schritte (Anschluss an eine Beratungsstelle der Diakonie und Absolvierung eines Kurses zum sog. kontrollierten Trinken) unternommen, um eine Wiederholung der Tat auszuschließen, dann kann trotz Vorliegens eines Regelfalls seine Ungeeignetheit zum Führen von Kfz nicht mehr festgestellt und statt der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot als zusätzlicher Denkzettel verhängt werden. |