OLG Düsseldorf Urteil vom 03.12.1996 - 5 Ss 325/96 - Geschwindigkeit und Ampelverstöße bei Flucht vor Polizei sind Beweisanzeichen für relative Fahruntauglichkeit
OLG Düsseldorf . 03.12.1996: Geschwindigkeit und Ampelverstöße bei Flucht vor Polizei sind Beweisanzeichen für relative Fahruntauglichkeit
Im Gegensatz zu BGH DAR 1995, 166 hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 03.12.1996 - 5 Ss 325/96) entschieden:
"Auch die bewußt verkehrswidrige Fahrweise - etwa während der Flucht vor der Polizei - kann ein Beweisanzeichen für alkoholbedingte - relative - Fahrunsicherheit des Fahrzeugführers sein."
Im konkreten Fall fuhr der Angeklagte mit ca. 0,8 Prom. innerorts mehrfach mit über 100 km/h (selbst in 30-km/h-Zonen) und bog nach rechts bei roter Ampel ab.