"Bei Linksabbieger / Überholer-Unfällen handelt es sich um die häufigste Art von Verkehrsunfällen überhaupt. Fahrfehler beim Linksabbiegen unterlaufen oftmals auch nüchternen Fahrern. Deshalb kann eine Mitursächlichkeit des Alkoholeinflusses (hier: 0,76 Prom.) nur angenommen werden, wenn zusätzliche Beweisanzeichen für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegen." |