Das Verkehrslexikon

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Abgrenzung für vorsätzliche oder nur fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt: ausdrückliche Warnung vor Fahrtantritt oder bei Fahrtunterbrechung

Abgrenzung für vorsätzliche oder nur fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt: ausdrückliche Warnung vor Fahrtantritt oder bei Fahrtunterbrechung




Siehe auch
Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht nach einer Trunkenheitsfahrt
und
Stichwörter zum Thema Alkohol

Wenn der Täter vor Fahrtantritt oder nach einer Unterbrechung und deren Fortsetzung von anderen Personen ausdrücklich wegen seiner Alkoholisierung vor der Weiterfahrt gewarnt wird, wird dies in der Regel ausreichen, um vorsätzliche Begehungsweise anzunehmen (Salger DRiZ 193, 313; Hentschel DAR 1993, 452; insbesondere muß dies natürlich für eine Weiterfahrt nach einer Polizeikontrolle mit Alkoholtest und Sicherstellung des Führerscheins gelten.

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