Das Verkehrslexikon

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Amerikanisches Abbiegen: Mithaftung beider Abbiegender

Amerikanisches Abbiegen: Mithaftung beider Abbiegender




Siehe auch
Amerikanisches (voreinander) Abbiegen
und
Unfalltypen - typische Unfallgestaltungen

Das Problem der Mithaftung beim vorgeschriebenen sog. amerikanischen Abbiegen liegt darin, dass wer Recht hat, deshalb allein nicht schon ohne weiteres 100 % seines Schadens ersetzt bekommt. Das Voreinander-Abbiegen ist zwar als Regelfall vorgeschrieben, aber eben nicht zwingend; es sind vielmehr auch die sonstigen Umstände an einer Kreuzung und die Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen.


Jeder Linksabbieger muss also die anderen entgegenkommenden Linksabbieger darauf hin aufmerksam beobachten, was diese tun, und darf sich nicht blindlings darauf verlassen, dass die anderen ebenfalls voreinander abbiegen werden. Gerade große Fahrzeuge werden dies oft wegen ihrer Länge und wegen des erforderlichen Wendekreises gar nicht können.

Aus diesem Grund ist wohl meistens, wenn das Voreinander-Abbiegen nicht klappt, weil einer der beiden Linksabbieger sich entschlossen hat, in einem sog. großen Bogen abzubiegen, der Beweis nicht zu führen, daß der Unfall unabwendbar war. Nur bei dieser Beweisführung kann aber voller Schadensersatz verlangt werden.

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