Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Landgericht Köln Urteil vom 02.02.1999 - 5 O 310/98 - Kein Anscheinsbeweis für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

LG Köln v. 02.02.1999: Zum Anscheinsbeweis für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht




Siehe auch
Verkehrssicherungspflicht
und
Anscheinsbeweis - Beweis des ersten Anscheins - Beweis prima facie

Das Landgericht Köln (Urteil vom 02.02.1999 - 5 O 310/98) hat für den Bereich der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht die Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises abgelehnt:

   "Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wird ein Anscheinsbeweis zugunsten des Geschädigten verneint. Der Geschädigte ist für ein Verschulden am Entstehen des Schadens in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Bei einem Fahrbahnschaden obliegt es daher dem Geschädigten, entweder zu beweisen, daß die Straßenkontrolle nicht durchgeführt worden ist bzw. so unsorgfältig durchgeführt wurde, daß der Fahrbahnschaden bei einer üblichen Sichtkontrolle nicht hätte übersehen werden können."

- nach oben -



Datenschutz    Impressum