Folgt ein Pkw-Fahrer seinem Vordermann auf der linken Fahrspur einer dreispurigen Autobahn ohne Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h und im Abstand „halber Tacho“, trägt er eine Mithaftung für den ihm entstandenen Sachschaden aus erhöhter Betriebsgefahr (hier: 30%), wenn er nach einem plötzlichen Ausweichen des Vordermannes nach rechts auf einen auf der Fahrbahn liegenden Reifen auffährt, den ein Lkw verloren hatte (der Lkw-Halter bzw. Fahrer trägt 70% der Haftung).
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"Der überwiegende Teil der Rspr. nimmt aber in Übereinstimmung mit dem Urteil des BGH vom 17. 3. 1992 (= BGHZ 117. 337 = NJW 1992. 1684 = NZV 1992, 229 = VersR 1992. 714 = DAR 1992. 257) eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr an. wenn dieser - vor allem bei Dunkelheit - mit einer höheren Geschwindigkeit als mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren ist. Eine höhere Mithaftung des Auffahrenden kommt in Betracht, wenn er die Geschwindigkeit trotz Erkennens des Spurwechsels nicht herabgesetzt oder fehlerhaft reagiert hat."
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Auffahrunfall auf BAB zw. Pkw (30%). der nachts auf der Überholspur mit ca. 200 km/h mehrere Fahrzeuge überholt, und einem plötzlich von der Normalspur zum Überholen ausscherenden Kfz (70%) OLG Düsseldorf zfs 1981. 161 |
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Kollision auf BAB zw. Kfz (50%). das aus ungeklärten Gründen nicht ausschließlich auf der rechten Fahrbahn. sondern nach links versetzt auf beiden Fahrspuren fährt. und einem rückwärtig auf der Überholspur mit 200 km/h nahenden Pkw (50%) OLG Frankfurt/Main VersR 1997, 75 |
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Auffahrunfall auf BAB zw. Pkw. der die Überholspur mit 200 km/h befährt, und einem plötzlich von der Normalspur zum Überholen ausscherenden Kfz (100%) OLG Hamm NZV 1990.269 (Anm. Greger) |
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Kollision zw. Lkw (50%). der auf einer BAB zwecks Überholens mit 80 km/h auf die linke Fahrspur wechselt, und einem rückwärtig mit 200 km/h herannahenden Pkw (50%) OLG Karlsruhe r+s 1976. 9 |
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Pkw (25%) verunfallt, als er auf der Überholspur einer BAB bei Dunkelheit in der Nähe eines Autobahnkreuzes mit 200 km/h fährt und einem vorausfahrenden Kfz (75%) ausweicht. das plötzlich mit 110-130 km/h zwecks Überholens eines weiteren Fahrzeuges von der Normalspur auf die Überholspur ausschert. OLG Köln VersR 1991, 1188 |
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Auffahrunfall auf BAB zw Pkw (70%), der mit 130 km/h zum Überholen ausschert. und einem mit 234-260 km/h von hinten herannahenden. bereits längere Zeit sichtbaren Kfz (30%) OLG Nürnberg r+s 1993, 373 (Ls) |
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Auffahrunfall auf BAB zw. Kfz (25°/ ), das zwecks Überholens mit 110 km/h auf die Überholspur wechselt, und einem dort von hinten mit 210 km/h sich nähernden Pkw (75%): unklar, wie lange vor der Kollision das Kfz auf die Überholspur gewechselt ist. OLG Schleswig NZV 1993, 152 |
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Pkw (80;'0) verunfallt, als er sich auf der Überholspur mit ca. 180-200 km/h einem auf der Normalspur befindlichen Wohnwagengespann nähert, hinter dem ein Kfz (20%) - womit zu rechnen ist - zum Uberholen ausschert. und beim Ausweichversuch an die Leitplanke gerät. LG Hamburg VersR 1977, 1017 |
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Auffahrunfall auf BAB zw. Lkw (100%), der ohne rechtzeitige Zeichengebung nach links ausschert. und einem sich mit 180-190 km/h nähernden Pkw. der bereits zum Uberholen des Lkw angesetzt hat. LG Nürnberg-Fürth VersR 1980. 587 |
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Pkw verunfallt auf einer BAB. als dessen Fahrer - auf der linken Spur mit 160 km/h fahrend - einer dort liegenden, abgelösten Reifenlauffläche eines Lkw (100%) ausweicht. auf die ihm zunächst wegen eines vor ihm fahrenden, dann jedoch nach rechts ausscherenden Fahrzeuges die Sicht genommen ist KG VersR 1989, 56 = VRS 74. 251 = DAR 1988, 270 = NZV 1988.23 = VM 1988,49 |
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Pkw (25%) fährt bei Dunkelheit auf einer BAB auf einen Reservereifen auf. den ein Lkw (75%) verloren hat OLG Bamberg VersR 1976, 889 |
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Kollision zw. Pkw und einem bei Dunkelheit auf der Straße liegenden Reservereifen, den ein vorausfahrendes Kfz (100%) verloren hat OLG Düsseldorf VersR 1962.484 (Ls) = MDR 1962. 53 |
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Beschädigung eines Pkw (20%), der nachts auf einer BAB mit erheblicher Geschwindigkeit über einen dort liegenden Reifen fährt. der sich von dem Anhänger eines Lkw (80%) gelöst hatte OLG Frankfurt/Main NZV 1991.270 |
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Kollision zw. Reservereifen, der infolge eines nicht erkennbaren Konstruktions- und Fertigungsmangels von einem Lkw (100 ; keine Verschuldenshaftung) nachts auf die Fahrbahn einer BAB fällt, und einem nachfolgenden Pkw. dessen Fahrer kein Verschulden trifft OLG Hamm VRS 84.. 182 |
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Pkw (33%) verunfallt auf der linken Spur einer BAB. als er einem dort liegenden, 1.4 m langen Reifenstück, das sich zuvor von einem Kfz (67%) gelöst hat. ausweicht und dabei ins Schleudern gerät: der Kfz-Fahrer hat ein Warndreieck aufgestellt OLG Koblenz VRS 68, 32 |
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Beschädigung eines Pkw, als er bei Dunkelheit mit 120 km/h auf der linker Spur einer BAB über eine Reifendecke fährt, die sich zuvor von einem Lkw (100%) gelöst hatte und durch nachfolgende Fahrzeuge in mehrere Teile zerrissen und über die gesamte Fahrbahn verteilt worden war: am Fahrbahnrand standen der Lkw mit Warnblinkanlage und ein Polizeiwagen mit Blaulicht eine Berührung wäre für den Pkw nur bei 70 km/h vermeidbar gewesen LG Bielefeld NZV 1991, 235 |
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Kollision auf einer BAB zur Nachtzeit zw. Pkw (33%) und einem auf de Fahrbahn liegenden Reifen. den ein Lkw (67%) vorher von seinem Anhänge verloren hat LG Dortmund VersR 1976, 200 |