Das Verkehrslexikon

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OLG Köln Urteil vom 24.07.1991 - 27 U 10/91 - Zur Schadensteilung bei Auffahren auf schleuderndes Fahrzeug auf der Autobahn

OLG Köln v. 24.07.1991: Zur Schadensteilung bei Auffahren auf schleuderndes Fahrzeug auf der Autobahn




Siehe auch
Auffahren auf unbeleuchtete Hindernisse oder Fahrzeuge bei Dunkelheit
und
Auffahren auf Hindernisse

Bezüglich des Auffahrens auf ein auf der BAB ins Schleudern geratenes Fahrzeug hat das OLG Köln (Urteil vom 24.07.1991 - 27 U 10/91) Schadensteilung angenommen:

   "Fährt ein Pkw-Fahrer auf der zweiten Überholspur einer Bundesautobahn auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf, weil dieses beim Einscherversuch auf die erste Überholspur ins Schleudern gekommen und in die linke Leitplanke gefahren war, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen zu geringen Sicherheitsabstand oder für eine Unaufmerksamkeit des Auffahrenden. Ihm ist ein Mitverursachungsbeitrag von 50 % anzulasten."

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