Das Verkehrslexikon
Auffahren auf unbeleuchtete Hindernisse oder Fahrzeuge bei Dunkelheit
Gliederung:
Einleitung:
In der Regel ist davon auszugehen, dass der Auffahrende auch dann den Unfall verschuldet hat, wenn zur Unfallzeit Dunkelheit herrschte. Wegen der Geltung des Sichtfahrgebots spricht hierfür regelmäßig der Anscheinsbeweis.
Jedoch ist der Anscheinsbeweis bei Dunkelheit leichter durch atypische Fallgestaltungen zu erschüttern als bei Tageslicht.
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Weiterführende Links:
Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle
Auffahrunfall - Grundsätze
Auffahrunfälle und Anscheinsbeweis
Unterschreiten des nötigen Sicherheitsabstandes
Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden - aber nicht immer
Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden und Auffahrunfall
Auffahren auf Hindernisse
Auffahrunfall infolge Drittverschuldens
Zur Haftungsverteilung bei einem durch den Fehler eines Dritten verursachten Auffahrunfall
Auffahrunfälle auf der Autobahn
Kettenunfall - doppelter Auffahrunfall - Massenkaramboulagen
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Allgemeines:
BGH v. 27.06.1972:
Den Kraftfahrer, der bei Nacht auf ein unbeleuchtetes und nicht bewegtes Hindernis auffährt, trifft regelmäßig ein Verschulden an diesem Unfall. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ohne weiteres bei Hindernissen, die frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragen.
OLG Hamm v. 08.10.1986:
Zum Anscheinsbeweis für die Unfallursächlichkeit, wenn ein Fahrzeug im Dunkeln unbeleuchtet auf der Fahrbahn abgestellt wird und ein Mopedfajrer darauf auffährt und über das Mitverschulden des auf ein stehendes Fahrzeug Auffahrenden, der seine Verhaltensweise nicht den Sichtverhältnissen anpaßt.
OLG München v. 07.06.1983:
Anscheinsbeweis gegen den Führer eines bei Dunkelheit abgestellten unbeleuchteten Pkw außerorts; hälftige Mithaftung bei überhöhter Geschwindigkeit des Auffahrenden.
OLG Köln v. 24.04.1996:
Es gilt auch bei Dunkelheit auf Autobahnen das Sichtfahrgebot gemäß § 3 Abs.1 StVO. Ein Autofahrer muss seine Geschwindigkeit aber nicht auf solche Hindernisse einrichten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind. Diese Einschränkung gilt jedoch gerade nicht für auf der Straße liegengebliebene Kfz, auch wenn sie unbeleuchtet sind.
OLG Frankfurt am Main v. 17.04.2000:
Zum Anscheinsbeweis gegen einen Kraftfahrer, der mit dem Pkw nachts auf einen an einer Steigung mit 50 km/h auf der rechten Fahrspur einer Bundesautobahn vorausfahrenden Lkw, dessen rechte Schlussleuchte mit einer 5 Watt-Birne bestückt ist, auffährt, und zum Sichtfahrgebot auf Autobahnen bei Dunkelheit.
OLG Celle v. 29.11.2005:
Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass ein Kfz-Führer, der bei Dunkelheit auf ein Hindernis auffährt, entweder zu schnell gefahren ist oder zu spät reagiert hat; jedoch gilt das nicht bei ungewöhnlich schwer zu erkennenden Hindernissen. Versperrt ein Anhänger seitlich unbeleuchteter quer stehender Anhänger die gesamte Fahrspur, haftet der Halter des Anhängers voll.
LG Essen v. 25.11.2010:
Der Unfallgeschädigte, der bei Dunkelheit auf ein Hindernis auffährt, muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, weil er entweder nicht auf Sicht oder mit unangepasst zu hoher Geschwindigkeit oder unaufmerksam gefahren ist. Auch bei einem groben Fahrfehler des eigentlichen Unfallverursachers kann eine Mithaftungsquote von 1/3 angemessen sein.
OLG Frankfurt am Main v. 09.04.2015:
Kommt bei Dunkelheit ein schleuderndes Fahrzeug quer auf der linken Fahrbahn der Autobahn zum Stehen, haftet ein darauf folgendes Fahrzeug mit einem Anteil von 25 %, wenn der Fahrer nicht die gemäß §§ 3, 18 VI StVO erforderliche, dem Abblendlicht angepasste Geschwindigkeit eingehalten hat.
OLG Hamm v. 15.01.2019:
Gem. § 17 Abs. 4 StVO muss der Fahrzeugführer die Erkennbarkeit des Fahrzeugs in einer Entfernung sicherstellen, die es einem anderen Verkehrsteilnehmern ermöglicht, bei verkehrsgemäßem Verhalten den Zusammenstoß zu vermeiden. Vorkehrungen für eine Erkennbarkeit des Fahrzeugs auch bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und/oder bei einem Verstoß gegen das Gebot "Fahren auf Sicht" muss der Fahrzeugführer nicht treffen.
OLG Hamm v. 03.03.2023:
Haftungsverteilung bei Kollision mit betrunken auf Fahrbahn liegendem Fußgänger; Sichtfahrgebot und Anscheinsbeweis
Landgericht Mönchengladbach v. 02.03.2020:
Haftungsverteilung bei Unfall eines dunkel gekleideten Fußgängers auf der Fahrbahn beim Aufstellen eines Warndreiecks
OLG Köln v. 10.02.2017:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen dunkel gekleidetem Fußgänger und Pkw im Kreuzungsbereich bei unachtsamer Fahrbahnüberquerung.
Amtsgericht Köln v. 02.11.2022:
100%ige Tierhalterhaftung bei Kollision mit Pferd: Beweiswürdigung zu Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers
Amtsgericht Dortmund v. 28.02.2017:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt
Landgericht Arnsberg v. 22.07.2022:
100%iges Mitverschulden eines auf der Fahrbahn liegenden, schwer erkennbaren Geschädigten
Landgericht Kleve v. 03.12.2014:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen unbeleuchtetem Fahrzeug und unaufmerksamem Fußgänger in der Dämmerung
Amtsgericht Düren v. 11.07.2013:
Keine Unabwendbarkeit eines Unfalls bei Kollision mit unbeleuchtetem, in die Fahrbahn ragendem Traktor bei Dunkelheit und Nieselregen
Amtsgericht Köln v. 16.11.2012:
Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf ein aufgrund technischen Defekts verlangsamtes Fahrzeug ohne Bremslichtanzeige
OLG Hamm v. 20.12.2007:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf Autobahn bei Verstoß gegen das Sichtfahrgebot und unbeleuchtetem Hindernis
OLG Düsseldorf v. 20.08.2007:
Zur Mithaftung bei Geschwindigkeitsverstoß und Verletzung des Sichtfahrgebots auf nasser Fahrbahn bei Dunkelheit
OLG Düsseldorf v. 20.08.2007:
Zum Anscheinsbeweis bei Autobahnauffahrunfall auf liegengebliebenes Fahrzeug; kein Mitverschulden des Helfers
OLG Hamm v. 14.11.2006:
Zur Verpflichtung zum Fahren mit Fernlicht und zum Sichtfahrgebot bei seitlich in den Lichtkegel tretenden Hindernissen
Landgericht Duisburg v. 05.09.2005:
Mitverschulden bei Verkehrsunfall mit liegender Person auf Fahrbahn; Sichtfahrgebot und Alkoholisierung; kein Schmerzensgeld bei sofortigem Tod.
Landgericht Hagen v. 14.01.2005:
Zur Unvermeidbarkeit eines Unfalls mit dunkel gekleidetem Fußgänger bei Dämmerung und Regen
OLG Düsseldorf v. 12.12.2005:
Kein Anscheinsbeweis für Vorfahrtsverletzung bei unbeleuchtetem, fahruntüchtigem Vorfahrtberechtigten
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