Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

OLG Köln Urteil vom 28.06.1991 - 19 U 19/91 -Zur Schadensteilung bei zu schnellem und aufaufmerksamem Überholer trotz Spurwechsel des Vorausfahrenden

OLG Köln v. 28.06.1991: Zur Schadensteilung bei zu schnellem und aufaufmerksamem Überholer trotz Spurwechsel des Vorausfahrenden




Siehe auch
Auffahrunfälle auf der Autobahn
und
Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle

Das OLG Köln (Urteil vom 28.06.1991 - 19 U 19/91) hat Schadensteilung bei einem Fahrstreifenwechsel dann angenommen, wenn auf einer BAB-Baustelle zu schnelles Fahren und Unaufmerksamkeit des Auffahrenden im Spiel waren:

   "Ein Fahrer, der auf einer BAB im Baustellenbereich auf dem linken Fahrstreifen die Geschwindigkeitsbeschränkung mißachtet und dem Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen nicht die gebotene besondere Aufmerksamkeit widmet, hat die Hälfte des Schadens zu tragen, wenn auf ein Fahrzeug auffährt, das in geringem Abstand vor ihm auf die linke Spur wechselt."

- nach oben -



Datenschutz    Impressum