1. |
Es gilt auch bei Dunkelheit auf Autobahnen das Sichtfahrgebot gemäß § 3 Abs.1 StVO. Ein Autofahrer muss seine Geschwindigkeit aber nicht auf solche Hindernisse einrichten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind. Diese Einschränkung gilt jedoch gerade nicht für auf der Straße liegengebliebene Kfz, auch wenn sie unbeleuchtet sind.
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2. |
Kommt ein Pkw nach einer Kollision zum Stillstand, ist dies ein "Liegenbleiben" nach § 15 StVO und kein "Halten" nach §§ 12, 18 StVO. Das Liegenbleiben wegen etwaiger Störungen verstößt nicht gegen § 18 VIII StVO.
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